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Neues Polizeigesetz in Bayern
#90

(17.05.2018, 13:02)Sophie schrieb:  Das ist doch aber genau das Problem dieses neuen Gesetzes, das ganz augenscheinlich auf die Flüchtlingsproblematik abgestellt ist, aber für alle gelten muss.

Wann droht denn nun bitte Gefahr von jemandem der entgegen der Bestimmungen im Waffengesetz ein Messer mit sich führt? Bislang ist das ja lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie soll aber, wenn es nach messalinchen geht, ausreichend sein, jemanden auf Wochen und Monate wegzusperren?

Macht man also nun einfach mal Verdachtskontrollen und die nur bei femdländisch aussehenden Personen, damit einem nicht zufällig ein guter deutscher Jäger ins Netz geht, der es ggf. mit den Bestimmungen nicht so genau nimmt? Wenn doch: wird der auch weggesperrt oder droht von dem keine Gefahr? Droht also Gefahr via Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit? Ein sehr morastiger Pfad, finde ich.

Man könnte es auch so sagen: ohne die Flüchtlinge, die gerne zum Messer greifen, hätte es so ein Gesetz überhaupt nicht gegeben.
Aber wenn es verabschiedet wird, dann muss es auch für alle gelten. Stichpunktartige Kontrollen bei Verdacht (Pöbeleien, Randale, drohende Schlägereien etc.).
Es müsste strafmäßig ein Mittelmaß gefunden werden zwischen dem Bußgeld von max. 10.000 für unerlaubten Besitz von Schreckschusswaffen und Elektroschockern und der Haftstrafen von 1 - 5 Jahren für unerlaubten Schusswaffenbesitz. Vllt. 15.000 € oder 1 Jahr Haft.

Im übrigen sind solche Kontrollen im Bereich der Freizeitgestaltung schon längst üblich. Wegen einer kleinen Minderheit von Hooligans und Pyro-Schmugglern werden vor den Einlässen der Stadien alle Besucher der Fußballspiele kontrolliert, und man nimmt dies meist klaglos hin, obwohl es lange Wartezeiten verursacht.

PS: Es hat nichts mit Ängstlichkeit zu tun, sondern damit, dass diese archaischen Bräuche, wie Konflikte gerne mit dem Messer zu lösen, erst gar keine Gelegenheit finden, sich in unserer Kultur einnisten. Man sollte strikt dagegen vorgehen.
Und wie immer, wenn solche Maßnahmen ergriffen werden, ist der Anteil der zu Unrecht Betroffenen viel höher als der der zu Recht Betroffenen.
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