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Neues Polizeigesetz in Bayern
#81

(17.05.2018, 02:54)PuK schrieb:  Naja. Was das Herumtragen vom Messern betrifft und welche erlaubt sind, regelt das WaffG. Z.B. sind Springmesser nicht mehr legal und Butterflies auch nicht. Weil man beide mit einer Hand aufklappen kann. Und selbst mit einem Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche oder gar im Rucksack (für das man definitiv zwei Hände zum Öffnen braucht) sollte man sich nicht noch was anderes leisten, z.B. eine Tüte Gummibärchen oder sowas im Laden klauen .

Auffällig ist das schon, das das selten von der alteingessenen Bevölkerung ausgeht. Es gibt natürlich - wie immer - unrühmliche Ausnahmen, siehe Marcel H.  (Stern). Es gibt immer und überall gewalttätige Verrückte, siehe Karl Denke  (SPON), der in den ersten drei Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts sein Unwesen trieb. 

Das waren bisher aber Einzelfälle. Diese deutliche Häufung von Messerangriffen, die so gut wie alle von Zugewanderten ausgehen, ist bedenklich. Siehe dazu auch diesen Post dort.

Das ist doch aber genau das Problem dieses neuen Gesetzes, das ganz augenscheinlich auf die Flüchtlingsproblematik abgestellt ist, aber für alle gelten muss.

Wann droht denn nun bitte Gefahr von jemandem der entgegen der Bestimmungen im Waffengesetz ein Messer mit sich führt? Bislang ist das ja lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie soll aber, wenn es nach messalinchen geht, ausreichend sein, jemanden auf Wochen und Monate wegzusperren?

Macht man also nun einfach mal Verdachtskontrollen und die nur bei femdländisch aussehenden Personen, damit einem nicht zufällig ein guter deutscher Jäger ins Netz geht, der es ggf. mit den Bestimmungen nicht so genau nimmt? Wenn doch: wird der auch weggesperrt oder droht von dem keine Gefahr? Droht also Gefahr via Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit? Ein sehr morastiger Pfad, finde ich.
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