30.03.2018, 19:59
(30.03.2018, 19:12)Klartexter schrieb: Am Anfang der Seite.
Ohne jede nennen von Fakten und Zahlen. Es ist einfach nur eine unbewiesene Behauptung, die in zwei Sätze verpacken wurde. Das lege ein Student als Erklärung bei der Uni als Arbeit des Profs. die die Erklärung unterschrieben haben vor. Das würde sprichwörtlich die Sekretärin gleich in den Papierkorb werfen. Intellektueller Anspruch ist gleich null.