30.12.2017, 21:33
(30.12.2017, 21:20)forest schrieb: Wegen Grundstückseigentümer und Mieter: Der vermeintliche Bonz kann die Grundsteuer nur soweit dem Mieter anrechnen, wie der anteilig am Grundstück/Wohnfläche mietet. Den Rest zahlt er brav selbst - da ist er sein eigener Mieter noch dazu seines Gnaden.
Ja, so belieben auch wir es an diesem unserem Hofe walten zu lassen. Gell, Walter?
Wir belieben unseren Mietern immer die Gesamtheit der jeweiligen Ländlichkeit zu vermieten. Aus gutem Grunde. Es würde uns nicht im Traum einfallen, in derartigen Gegenden zu verweilen. Nicht für fünf Minuten, gell Walter? Wir bevorzugen es, diese Tage hier in unserer Winterresidenz zu verbringen, derweil das Gesinde unseren Sommersitz draußen am Starnberger See in Schuss bringt. Gell Walter, ist es nicht so? Jetzt sag halt auch amal was.