11.07.2018, 09:43
(11.07.2018, 08:58)PuK schrieb: Was mich an der Sache so stört.
Das war echt kompliziert genug jetzt. Und das Gericht hat bei weitem nicht alles aufgeklärt, weil es keinen Zugang zu den entscheidenden Informationen hatte. Das wurde entweder vorher vom Verfassungsschutz (!) vernichtet oder "man" verwehrte dem Gericht den Zugang zu eigentlich zugänglichen Akten ganz einfach.
Das Gericht hatte also infolgedessen nur einen "vorgefilterten" Blick auf die ganze Angelegenheit. Mehr konnte es gar nicht haben.
Man verwehrt diesen Zugang sogar auch dem Bürger, und zwar für die nächsten 120 Jahre. Nein, kein Schreibfehler. Sämtliche Hintergrundinformationen, die der Staat über den NSU möglicherweise hat, dürfen erst in einhundertundzwanzig Jahren öffentlich werden. Nämlich im Jahr 2138. Hat "man" nachts neulich so entschieden, in der Zwischenzeit, während das Gericht gerade schlief und nicht tagte
Das bedeutet, nicht einmal unsere Urenkel werden erfahren, was eigentlich alles gespielt wurde und von wem genau. Allenfalls deren Kinder, vielleicht.
Und jetzt, wo von allen alles gesagt ist, was in diesem beschränkten Rahmen möglich war, kommen auch noch die Opferanwälte daher und verzögern nochmal alles, wenn man nun wirklich endlich das Urteil wissen würde, trotz allem.
Es gab nicht umsonst ursprünglich zwei Schienen bei Straftaten. Die Täter wurden eingesperrt, und den Opfern wurde vom Staat oder von gemeinnützigen Organisationen geholfen. Nicht umsonst war das sauber getrennt. Das eine war eine juristische Angelegenheit, das andere eine karitative.
Und dann hat irgendjemand angefangen, das beides zu vermischen. Und seitdem werden Strafprozesse nur noch gehemmt dadurch, weil fast jeder seinen Senf dazugeben darf.
In diesem Fall ist das nach fast fünf Jahren unerträglich. Nicht nur für die Opfer, sondern für alle.
Aber heute vormittag soll ja endlich hinten mal irgendwas rauskommen. Man darf gespannt sein. Sehr.
Ich schließe mich Deiner Meinung an.
Was ich für sehr sehr bekenntlich hatte, dass Behörden Akten vernichten können, obwohl Gerichsverfahren laufen. Diese Akten hätten im NSU-Prozess sicherlich zur Aufklärung beigetragen. Es kann auch sein, dass durch die Vernichtungder Akten Straftaten von Bedienstenten des Staates nicht mehr aufgeklärt werden können.