28.10.2017, 10:25
(28.10.2017, 09:06)Sophie schrieb: Es war bodenloser Leichtsinn, Dummheit, höchst fahrlässig, ja. Wie Prantl richtig anmerkt, neigt der Mensch leider zu solchem Verhalten und wer sich selbst überprüft, hat vllt. auch schon mal etwas in dieser Richtung verbockt und dabei nur Glück gehabt, das nichts passierte. Was mir bei Prantl fehlt, ist dass er das Urteil richtig widergibt. Dem Vater wurde nämlich grobe Fahrlässigkeit bescheinigt. Das ist schon eine Stufe mehr des persönlichen Versagens.
Ach, ist das Leben nicht eine einzige Abfolge von Glück und Pech? Beim Pech merkt mans (Schuhbändel in der Fahrradkette), beim Glück nicht immer. Grobe Fahrlässigkeit triffts, die Umstände sind nicht alle bekannt. Ging einer der Feiernden mal raus zum Pinkeln und stieß gegen die Abgasführung? Der Motor braucht Sauerstoff - hat er ihn sich aus der Bude geholt und den Feiernden weggeschnappt?
Zitat:Doch dann waren sechs Jugendliche tot. Das Landgericht Würzburg hat alles versucht - und musste doch scheitern.
Von Holger Sabinsky-Wolf
Weshalb mußte das Gericht scheitern? Ja so ein Schmarrn! Dieser regt mich auf. Kann man denn nicht bei Abfassung eines Zeitungsartikels sämtliche Umstände berücksichtigen und sich im Zweifelsfall zurückhalten?
Die Eigenverantwortlichkeit der Opfer spielt schon eine Rolle für den Fall, daß die Angehörigen Schadenersatz verlangen. Das Urteil des Gerichts betraf ja 'nur' die Strafbarkeit, die der Staat vorsieht. Hoffentlich kommt da zivilrechtlich nichts nach. Das fände ich schofel.