23.10.2017, 21:00
(23.10.2017, 15:54)Der Seher schrieb: Warum hat denn noch keiner gegen einen Wohnungsbesuch Klage eingereicht? Ist doch ne Einzelmaßnahme.
Weil die betroffenen Leute schlicht kein Geld für Prozesse haben. Man bekommt zwar vielleicht Prozesskostenbeihilfe beim Rechtspfleger, aber man muss ihm vorher darlegen, wofür genau. Dann entscheidet er, und man bekommt sie oder eben nicht. Aus eigener Tasche kann man das nicht bezahlen, denn die wurde einem ja vorher vom Hartz-IV-System gründlich geleert.
Und das wird immer schwieriger, je höher die Instanz wird.
Zitat:Sie haben doch jetzt schon in drei Instanzen verloren, und jetzt wollen Sie auch noch vors Bundesverfassungsgericht. Das geht nun wirklich nicht mehr.
Auf diese schäbige und billige Weise schützt das verfassungswidrige Hartz-IV-System sich selbst vor seiner längst fälligen Abschaffung. Es hätte niemals eingeführt werden dürfen, wenn die damalige Regierung auch nur einen Funken Respekt für die Verfassung gehabt hätte, das ist der Punkt.
Nebenbei... Wieso heißen Sie eigentlich "Der Seher"? Ich habe eher den Eindruck, Sie sollten mal wieder zum Optiker gehen oder sich wenigstens die Brille putzen.