02.03.2018, 11:37
(02.03.2018, 11:11)Klartexter schrieb: Wo ist diese Gleichberechtigung verletzt? Es ist ein Wesensmerkmal der Demokratie, dass bei Wahlen eine Mehrheit der Stimmen erreicht werden muss, die ist eben nicht gegeben gewesen. Die AfD legt ja sonst auch sehr großen Wert auf die Geschäftsordnung:
Zitat:Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung
Die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen entspricht dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im Bundestag. So wird jeder Fraktion proportional zu ihrem Anteil im Parlament eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen zugeteilt.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/aus...zur/214062
Gleiches trifft für die Gremien des Deutschen Bundestages zu. Es ist auch völlig normal für eine Demokratie, dass sich in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die Sitzverteilung des Bundestages widerspiegelt.
und hier der Verfassungschutzbericht des Jahres 2016 des Bundes. Dort kann wahrscheinlich jeder der User nachlesen, was der Bundesverfassungsschutz über die AfD aussagt.
So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downl...cationFile