07.10.2017, 11:46
(07.10.2017, 11:31)messalina schrieb: Ja, aber darauf muss man ja erst mal kommen? Ich bin auch schon mal von der Polizei ganz neutral gefragt worden, ob ich einen "Verdacht" hätte, als ich mal einen Parkkratzer angezeigt habe, die Fragestellung kam mir fast ein bisschen komisch vor, jetzt weiß ich, warum. Da hatte ich aber meine Dashcam noch nicht, da habe ich nur Handyfotos von den anderen Autos gemacht, wenn ich mal eng eingeparkt habe. Jetzt nach dem Urteil bin ich vorsichtig was ich sagen werde.
Offenbar hatte sich das Gericht daran gestört, weil Personen zu erkennen waren. Es wäre interessant zu wissen wie das Gericht geurteilt hätte, wenn die Gesichter z. B. mittels Video-Software verpixelt gewesen wären. Ohne sichtbare Personen/Gesichter ließe sich der Vorwurf eines Verstoßes gegen irgendwelche Persönlichkeitsrechte nur schwer aufrecht erhalten.
Martin