28.09.2017, 12:48
(28.09.2017, 12:43)Kreti u. Plethi schrieb: Ja und nein, das ist recht diffizil geregelt.
Für unbewirtschaftete gibt es keine und bei privaten Besitzer kommt es auf Größen oder Verkehrswege die hindurchführen an.
Generell kann ein Besitzer für Schäden haftbar gemacht werden verpflichtend versichert muss er aber je nach Umstand nicht sein.
Ich denke das die Partnach Klamm durch den Eintritt als bewirtschaftet gilt und deshalb eine Pflicht besteht.
Ich kann mir aber nicht vorstellen dass jeder Depp der sich in den Bergen herumtreibt und verunglückt irgendjemanden dafür in Haftung nehmen kann.
Man denke an Muren, Lawinen, Felsstürze und ähnliche Dinge
Wird das Areal bewirtschaftet und gepflegt dann evtl schon.
Ich weiß, dass das nicht ganz einfach ist.
Aber eines steht zweifelsfrei fest: In dem Moment, in dem ich Eintritt verlange, habe ich definitiv eine Verkehrssicherungspflicht.