15.09.2017, 08:37
(15.09.2017, 08:31)Klartexter schrieb: Warum sollte das BVerwG-Urteil für mich unverständlich sein? Es lässt durchaus zu, dass Gemeinden bestimmte Strandabschnitte nur gegen Gebühr zugänglich macht, nur eben nicht den gesamten Strand.
Da ändert sich gerade auch was, Klartexter:
Zitat:Strandgebühr ist rechtswidrig
Drei Euro Eintritt für einen Tag am Strand: Dagegen hatten zwei Bewohner der niedersächsischen Nordseeküste geklagt. Ein Gericht gab ihnen nun recht. Das Urteil wird wohl auch für andere Gemeinden Konsequenzen haben. [...] Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben - so das Argument der Richter in Leipzig. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen.
Quelle: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/urte...67555.html
Reinigung und Zurverfügungstellung reicht nicht mehr aus, es muss ein tatsächlicher Mehrwert vorhanden sein.
Martin