21.08.2017, 11:43
(27.05.2017, 13:24)Sophie schrieb: Es gibt aber auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und zu dem gehört, dass ich mich oder mein Kind nicht impfen lassen muss, denn dies ist eine Körperverletzung (sogar eine gefährliche ^^) in die ich für mich und mein Kind einwilligen muss.Und Ich sehe sehr sehr gute Chancen, dass es verfassungsrechtlich niemals möglich sein wird, bezgl. MASERN eine gesetzlich Impfpflicht durchgesetzt zu bekommen.
Aber wenn man schon über eine solche nachdenkt und sie vllt. gar für richtig hälte, dann muss selbstverständlich klar sein, dass die Schäden dieser Zwangsmaßnahme von der Allgemeinheit zu finanzieren sind. Was denn sonst? Und nein, man überlässt das dann nicht dem Wohlwollen der Sachbearbeiterin einer der xxx Krankenkassen die vllt. mal zu zahlen geneigt ist oder auch nicht. Und ja, natürlich muss eine lebenslange Absicherung und zwar eine angständige gewährleistet sein, sollte das Kind ein lebenlanger Pflegefall werden.
Das Recht auf körperlich Unversehrheit kann im Interesse des Infektionsschutzes eingeschränkt werden.
Zitat:Infektionsschutzgesetz §20 Absatz 6:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch
schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der
körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein
nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder
seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Der Spiegel hat das Thema wieder aufgegriffen.