17.05.2017, 19:32
... die Wiesenwirte müssen eh mit der Verlustabschreibung kalkulieren, sonst droht der Ruin!
Voraussetzung für die Verlustabschreibung ist, dass mit der verlustbringenden Beschäftigung
das Erzielen von Gewinnen zumindest beabsichtigt und nicht erkennbar unmöglich ist.
Hier aus berufenem Mund:
https://www.youtube.com/watch?v=4vpuEXLMXZs
Voraussetzung für die Verlustabschreibung ist, dass mit der verlustbringenden Beschäftigung
das Erzielen von Gewinnen zumindest beabsichtigt und nicht erkennbar unmöglich ist.
Hier aus berufenem Mund:
https://www.youtube.com/watch?v=4vpuEXLMXZs