30.09.2016, 15:04
(30.09.2016, 14:15)Phantomias schrieb: Nun ja, wenn man weiß, dass Fragestellungen von Bürgerbegehren, die die Haushaltssatzung der Stadt berühren (siehe Art. 18a GO), unzulässig sind, durfte man schon von Anfang an Zweifel an der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens haben und das haben auch viele getan. Die Stadt hat sich zu dieser Frage natürlich nie geäußert, das war auch nicht nötig. Die Sanierungsgegner hätten sich vorher besser informieren sollen, bevor sie einen aussichtslosen Kampf beginnen.
Was könnte denn so eine Frage sein, die dann noch per Bürgerentscheid entschieden werden kann, die also nicht die Haushaltssatzungssatzung berührt? Ob man das Drachensteigenlassen in städtischen Parks verbieten oder erlauben soll? Ob diese oder jene Straße eine Einbahnstraße werden soll? (Und Vorsicht, im zweiten Fall braucht man schon mindestens zwei neue Schilder an der Straße. Und Schilder kosten die Stadt Geld.)
Letzlich kosten alle Maßnahmen, die eine Stadt unternimmt, Geld. Oder sie unterlässt sie, und dann kosten sie kein Geld (oder später noch viel mehr, wie bei nicht rechtzeitig sanierten Straßen und Theatern, aber dann sind die Prokrastinierer ja nicht mehr im Amt).
Praktisch jede Entscheidung einer Kommune über Tun oder Lassen hat einen, zumindest indirekten Einfluss auf den Haushalt der Kommune.
Helfen Sie mir doch bitte mal, Phantomias, und geben Sie mir ein sinnvolles Beispiel für einen nach Ihrer Interpretation des Art. 18 a GO zulässigen Bürgerentscheid.
Beim Theaterentscheid wäre ich mir persönlich übrigens noch nicht sicher, wie ich abstimmen würde, und ob überhaupt. Es könnte gut sein, dass ich mich der Stimme enthalte und einfach nicht hingehe.
Es gibt aus meiner Sicht einerseits für eine Stadt der Größe Augsburgs die Notwendigkeit für ein Theater, das natürlich immer ein defizitärer Zuschussbetrieb ist, auch wenn es nicht gerade renoviert werden muss. Aber was sich "Großstadt" nennen will, braucht städtische Bühnen. Die "hat man zu haben" als Großstadt, sonst ist man keine.
Andererseits hat die Stadt, v.a. wegen ihrer ambitionierten Verkehrsprojekte, die es fast alle auch eine oder zwei Nummern kleiner getan hätten, und die ja auch unbedingt alle gleichzeitig durchgezogen werden mussten, momentan keinerlei Geld.
Ein Ausweg wäre vielleicht ein Theater-Notprogramm auf Sparflamme an kleineren, wechselnden Spielstätten. Über mehrere Jahre, so lange, bis sich die Finanzlage wieder beruhigt hat. Es muss doch nicht immer das prunkvolle, "große Haus" sein. Es geht doch beim Theater darum, was auf der Bühne geschieht. Als Regisseur kann man praktisch jedes Stück so inszenieren, dass auch auf einer kleinen Bühne funktioniert. Und wenn man das nicht kann, gibt man besser seine Theaterkarriere auf und sucht sich eine Arbeit auf dem Bau inszeniert man eben den "Tod eines Handlungsreisenden" von Arthur Miller, dann ergibt sich das von selbst.
(Ja. Ich weiß. Im Prinzip. Für manche geht es aber auch nur darum, anderen Leuten ihre Pelzjacken und Perlenketten in der Pause im Foyer vorzuführen. Dazu ist das "große Haus" natürlich der geeignetere Rahmen als eine Kneipe mit einer Bühne und 150 Sitzplätzen.)
Und ich weiß natürlich auch, dass ein als solches gebautes Theater gewisse technische Einrichten hat, die bestimmte Dinge auf der Bühne erst ermöglichen. "Züge" zum Beispiel. Und so etwas gibt es in einer "Kulturkneipe" nicht, auch wenn so eine Kneipe natürlich eine Bühne hat. Deshalb ja auch "Theater-Notprogramm auf Sparflamme".