12.10.2019, 13:22
(12.10.2019, 12:48)forest schrieb: Hm. 'Der Versuch des Versuchs' (frei nach Thomas Fischer) des Selbstbetrugs ist aber dann strafbar, wenn er sich in seiner eigenen Person irrt.
Net, ha?
Ach, der Herr Fischer hat die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefressen. Der tat und tut nur relativ erfolgreich so. Zudem sind seine Ausführungen stets etwas *hust* länglich. Das ist eine Fehlerquelle, denn je länglicher die Ausführungen sind, desto leichter schmuggeln sich Argumentationsfehler ein. Deshalb gilt, was früher™ in jeder Telefonzelle stand, immer noch:
Fasse dich kurz!
Und nein, so ist wie der Herr Fischer es schreibt, ist es nicht, denn ein bisschen kenne auch ich mich mit der Juristerei aus, auch wenn ich sie nicht mehr aktiv betreibe.