28.08.2019, 11:57
(28.08.2019, 11:37)Ich_bins schrieb: 1.) Grundkenntnisse im Rechtsstaat müssen sie sich schon selber erarbeiten.
2.) Das sie nicht wissen, wann man wie Rechtsmittel einlegen kann, haben sie hier in mehreren Beiträgen unter Beweis gestellt. Ich schreib von:
Okay von meiner Seite ist jetzt alles mehrfach dargelegt worden. Der Rest wäre ein totes Pferd reiten. Dazu bin ich nicht bereit. Da ist mir die Zeit viel viel zu schade.
Sie haben Recht mit der schriftlichen Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung.
Zum Rest: Sie sind reichlich unverschämt. Sie haben auch keine bessere 'juristische' Ausbildung genossen als ich. Mit meiner wären mir im Jurastudium ein paar Semester erlassen worden. Sie plustern sich hier auf als wären Sie mindestens Oberstaatsanwalt. Weit gefehlt. Denn ein solcher hätte die Mittel an der Hand auch mal zu argumentieren. Da ist bei Ihnen regelmäßig Fehlanzeige. Sie werfen nur mit ein paar aufgeschnappten Vokabeln um sich und verweisen dann darauf, dass man sich die Richtigkeit Ihrer Behauptungen selbst zusammensuchen müsse.
Billiger geht es wirklich nicht mehr.
Auch andere User haben schon darauf hingewiesen, dass Links, die Sie setzen regelmäßig ins argumentative Nichts führen. Bzw. man Stunden und Tage darauf verwenden müsste, zu finden, was Sie vllt. meinen könnten. Dabei meinen Sie ja gar nichts - oder besser Sie wissen gar nichts.
Wenn Sie sich damit allerdings gut fühlen, wenn das Ihr Selbstwertgefühl steigern kann - sei es Ihnen vergönnt.
Ach ja, das ist ersetzt worden durch anderweitiges Sichausdemstaubmachens. Man kennt das ja.