28.08.2019, 11:30
(28.08.2019, 11:01)Ich_bins schrieb: Nummerierung durch mich eingefügt
1.) Erkundigen sie sich erst einmal über den Sinn des schriftlichen Urteils. Ihr Satz sagt nur aus, dass sie den Inhalt und Zweck nicht verstanden haben bzw. ihn nicht wissen.
2.) Ich habe mich überhaupt nicht zum Inhalt der Urteils geäußert und meine persönliche Meinung im Forum dargelegt. Auch habe ich keine Aussage getroffen, ob dieser Prozess gemäß der Strafprozessordnung ablaufen ist. Übrigens wird die Verteidigung möglicherweise entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn dies nicht so war. Dazu muss man aber erst einmal, die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung abwarten.
1.) Wenn SIE den Sinn eines schriftlichen Urteils kennen würden, dann würden Sie sicher nicht darauf verzichten, ihn uns hier darzulegen.
Ihre Zuschreibungen können Sie sich sparen - sie fallen nur auf Sie zurück, weil wer so dick die Backen aufbläst sollte mit mehr dienen können als Sie es regelmäßig tun.
2. ) Jetzt stellen Sie sich vor: Die Anwälte des Verurteilten haben so wenig juristische Kenntnisse (im Gegensatz zu Ihnen), dass sie doch bereits Rechtsmittel eingelegt haben, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
https://www.deutschlandfunk.de/toedliche...id=1041091