20.08.2019, 18:48
(12.08.2019, 18:50)UglyWinner schrieb: Auch eine Freifahrt für einen Lehrling wäre keine Freifahrt per se - sondern der Arbeitgeber müsste sie natürlich zahlen, analog zur Bundeswehr.
Nein - nicht ganz: Die Bahn gehört der BRD zu 100%. De facto wären Freifahrten nur eine Umbuchung aus dem Verteidigungshaushalt nach ... in einen Topf des Verkehrsministers (?)
Bezahlen tuts letzendlich der Steuerzahler
Nein. Mit "linke Tasche - rechte Tasche" oder einer simplen Umbuchung ist es nicht getan. Denn das Bundeseisenbahnvermögen ist eines dieser "Sondervermögen" des Bundes, die am allgemeinen Haushalt vorbei laufen.
Zitat:Als es in Deutschland noch die allgemeine Wehrpflicht gab, durften Wehrdienstleistende am Wochenende kostenlos mit der Bahn zwischen der Kaserne und ihrem Heimatort pendeln. Die Kosten dafür musste das Verteidigungsministerium aus seinem Wehretat übernehmen – 2010 immerhin 43 Millionen Euro. Das ab kommendem Jahr geltende Freifahrangebot für Soldaten stellt die alte Regelung deutlich in den Schatten – es gilt nämlich ausnahmslos für alle Soldaten und nicht nur für „Heimfahrten“, sondern für sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten innerhalb des gesamten Netzes. Da sollte der Verdacht ja naheliegen, dass das Verteidigungsministerium für diesen Service für seine Mitarbeiter tief in die Taschen greifen musste. Doch weit gefehlt. Für das große Paket zahlt das Verteidigungsministerium nur lächerliche vier Millionen Euro pro Jahr an die Bahn – das sind 22 Euro pro Bundeswehrsoldat.
Quelle: NDS