19.08.2019, 18:18
(19.08.2019, 13:08)nomoi schrieb: Weil ....
... die Rettung aus Lebensgefahr nicht nur eine moralische Verpflichtung ist.
Denn, des Menschen Würde, hier auch/besonders eines gefährdeten, ist unantastbar.
Und diesen Menschen ertrinken lassen, ist würdelos, deshalb auch strafbar.
Selbst ein Suizidwilliger ist mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten davon abzuhalten.
Das soll nach meinem Verständnis jedoch nicht dazu führen, sich als künftiger Retter so "zu positionieren,"
dass sich möglichst Viele einer Gefahr aussetzen.
Ich bin mir nicht sicher ob das Selbstbestimmungsrecht ein höheres Gut ist.
Ich mache jetzt bewußt einen Schwenker.
Stichwort: Giftcocktail für solche die sich umbringen wollen, meistens wohl wegen einer unheilbaren Krankheit.
Da gibt es Staaten die nicht die Auffassung unseres Landes teilen.