01.08.2019, 19:47
(01.08.2019, 19:41)PuK schrieb: Eigentlich nicht.
Vom Iran wurde das Abkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Die völkerrechtliche Wirkung eines solchen Abkommens tritt erst mit der Ratifikation ein.
D.h. dann aber: völkerrechtlich ist weder die USA noch der Iran an das Seerechtsabkommen gebunden.
Welches Minimum gilt denn dann für diesen Bereich.