28.07.2019, 16:15
(28.07.2019, 15:03)PuK schrieb: Solange
das im AsylbLG steht,
ist das m.E. nur eine polemische, aber dennoch der Wahrheit ziemlich nahekommende Umschreibung der Situation:
Übrigens kann auch jeder Deutsche aus der gesetzlichen Krankenversicherung "ausgesteuert" werden, die dir sicherlich bekannt ist. Eine genügend lang andauernde Krankheit mit nur geringer oder keiner Aussicht auf Besserung reicht. Klar, irgendwer zahlt auch dann (der Bezirk in diesem Fall). Allerdings gibt's dann auch nur noch Grundversorgung.
Und wenn du als Deutscher ins Ausland fährst, solltest du dich vorher informieren, ob deine gesetzliche Krankenversicherung dort auch Gültigkeit hat. Sonst "darfst" du nämlich auf eigene Kosten eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
1. Erforderlicher Bedarf verbunden mit einem Urlaubsbegriff?..... na ja.
2. Ausgesteuert wird niemand wegen Krankheit sondern Erwerbsunfähig und ist dann, nach Krankengeld von 18 Monaten, durch die DRV krankenversichert.
Die Grundversicherungstarife gibt es nur bei privat Versicherten die den Beitrag nicht mehr aufbringen können und der ist tatsächlich schlechter als die gesetzliche Versorgung.
3. Klar weltweit rumfliegen,zu Urlaubszwecken, braucht vorherige Information, in Europa allerdings ist das geregelt.
Nur kommen die nicht um Urlaub zu machen, wollen sogar arbeiten, dürfen nur nicht. Dann bräuchten sie die "Vollpension" nicht und wären krankenversichert.
Bevor wieder das Argument von irgendeiner Seite kommt dann nähmen sie den Einheimischen den Arbeitsplatz weg, ohne Kenntnisse der Sprache und ohne Ausbildung muss der Einheimische "Konkurrent" allerdings selbst verdammt bescheidene Voraussetzungen mitbringen.