10.07.2019, 12:52
(09.07.2019, 10:18)PuK schrieb: @ Josef
Art. 16 a GG sagt nun mal
und nicht
"Wem es in seiner Heimat wirtschaftlich nicht besonders gut geht, genießt Asylrecht."
Eigentlich ist das doch ganz einfach. Und deshalb geht Ihre Argumentation vollständig am Thema vorbei.
Es geht aber hier um die Seenotrettung. Sprich, darum, Leute nicht aus dem Anlass ersaufen zu lassen, weil sie hier eh keinen Anspruch auf Asyl haben.