16.06.2019, 19:04
(16.06.2019, 11:31)PuK schrieb: Hübsche Theorie, stimmt bloß nicht ganz.
In der Praxis wird einen meistens Abs. 4 retten. Es wäre irgendwie "unpräsidial", so eine Ermächtigung zu erteilen und nicht einfach milde lächelnd darüber hinwegzusehen. Und dann gibt es ja auch noch den Streisand-Effekt. Aber verboten und mit Knast bedroht ist es hier auch.
Danke. Ja - ist mir schon bekannt. Aber wie gesagt: Absatz 4
(ich habe nur ein besonders krasses Beispiel, nämlich Thailand", in diesem Zusammenhang aufführen wollen)
Ich weiß gar nicht ob von seiten irgendeines Bundespräsidenten schon mal Klage o.ä. erhoben wurde.
Die Mitabeiter es Bundespräsidialamtes haben ja auch Besseres zu tun als in Foren mitzulesen.
Und unsere Gerichte sind ja eh bekanntermaßen überlastet... .