17.05.2019, 23:31
(17.05.2019, 22:42)nomoi schrieb: Damit würde der Arbeitgeber gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Der AN hat ein berechtigtes Interesse, dass persönliche Daten,
z.B. sein Einkommen "geheim"gehalten werden.
"Fast" jeder Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sowohl den AG schützt
als auch den AN.
Dieser hat selbst über seine Vergütung Verschwiegenheit bewahren, wenn es sich um einen wettbewerblich relevanten Faktor handelt.
Ich fürchte, Sie haben wenig Ahnung. Ein Unternehmen, das mit dem Staat Geschäfte macht, ist u. U. zur absoluten Offenlegung seiner Geschäftsunterlagen verpflichtet. Und mit absolut meine ich absolut. Googeln Sie mal VO PR 30/53 oder LSP.
Unternehmen, die staatliche oder EU-Zuwendungen erhalten, müssen auf Verlangen sogar die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter vorlegen.