10.04.2019, 22:57
@Sophie
Die NDS haben heute auch einen schönen Artikel zum Thema:
Die NDS haben heute auch einen schönen Artikel zum Thema:
Zitat:Selbst wenn es in Berlin nach dem Volksbegehren zu einem Volksentscheid kommen und dieser erfolgreich sein sollte, heißt dies noch lange nicht, dass die Politik sich an die Stimme des Volkes gebunden fühlt. Gerade der Berliner Senat ist bekannt dafür, das Ergebnis von Volksentscheiden schon mal auszusitzen oder komplett zu ignorieren.
(...)
Wäre eine Enteignung – oder präziser Vergesellschaftung – der großen privaten Berliner Wohnungsgesellschaften denn überhaupt möglich? Frei nach Radio Eriwan müsste die Antwort „im Prinzip ja“ heißen; nur dass prinzipielle Antworten in der politischen Arena nicht viel zu sagen haben. Enteignungen und Vergesellschaftungen sind nach deutschem Recht – und das unterscheidet das Grundgesetz dann doch von Marx- und Engels-Schriften – zwar möglich; der Staat muss die Enteigneten jedoch entschädigen und Berlin ist bekanntlich arm, aber sexy, was jedoch bei der Enteignung auch nicht weiterhilft. Je nach Schätzung müsste Berlin die Besitzer der rund 240.000 Wohnungen, um die es geht, mit einer Summe zwischen 10 und 36 Milliarden Euro entschädigen. Dumm nur, dass Berlin dieses Geld überhaupt nicht hat.
Keine Angst vor Enteignungen - sie kommen ja doch nicht