09.04.2019, 21:52
Als "Hoheitliche Tätigkeiten" werden jene Aufgaben bezeichnet, deren Erfüllung dem Staat Kraft öffentlichen Rechts obliegen. Diese Erfüllung geschieht durch mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung.
Art 33 Abs. 4 GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
Art 33 Abs. 4 GG
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