09.04.2019, 19:39
(09.04.2019, 17:11)Sophie schrieb: Also zunächst mal wollten wir ja nur die Rechtsgrundlage wissen. Ich finde es eher seltsam, dass man die nicht so ohne weiteres ausmachen kann.
Ich habe es eigentlich in Beitrag 11 schon erklärt, Sophie:
(08.04.2019, 20:19)Klartexter schrieb: ACO ist die Abkürzung für Augusta Club Ordnungsdienst. Dieser Verein wird von der Stadt Augsburg beauftragt, wenn wie bei Freilichtbühne oder Zoo temporär Straßen gesperrt werden. Denn im Gegensatz zu diversen Behauptungen hier ist es eben nicht Aufgabe der Polizei, Straßensperrungen vorzunehmen. Das obliegt der Stadt Augsburg, und diese arbeitet seit Jahren mit ACO zusammen. Denn die Stadt Augsburg müsste für die Sperrungen bei Freilichtbühne oder Zoo eigenes Personal einsetzen, was zum einen zu zahlreichen Überstunden und zu erheblichen Mehrkosten führt.
Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass es wohl zum Allgemeinwissen gehört, so etwas zu wissen. Das erklärt sich dadurch, dass ich viele Jahre mit dem Thema involviert war, und von daher eben die praktische Erfahrung eingebracht habe. Ich bin da mitunter etwas ungeduldig in Diskussionen, weil ich mir denke, ich hab es doch schon erklärt, warum das so ist.