09.04.2019, 16:15
(09.04.2019, 14:56)PuK schrieb: Gut, jetzt bin ich still. Denn nur das wollte ich wissen.
Warum denn nicht gleich so? Stattdessen muss ich mir hier halbe Tage und halbe Nächte lang die Finger wundschreiben...
P.S.: @messalina: Klartexters #33 beantwortet indirekt auch deine Frage nach den Bürgerwehren. Das Handeln des ACO im Straßenverkehr ist durch die StVO gedeckt, wie wir es nach mehr als 30 Posts nun endlich herausgefunden haben. Die selbsternannten Bürgerwehren wollen aber die Staatsgewalt und die Polizeiaufgaben ganz allgemein selbst in die Hand nehmen (aus welchen mehr oder weniger ehrenwerten Gründen auch immer), und das geht halt ohne Rechtsgrundlage nicht. Und eine Scharia-Polizei würdest ja auch du nicht haben wollen. Also ist das wahrscheinlich ganz gut so.
Findest du wirklich, dass die genannte Grundlage die richtige ist für eine Delegierung der Zuständigkeit auf den ACO?
Ich nicht.
Der ACO erhielte damit ja die Zuständigkeit einer Obersten Landesbehörde.
Das kann es ja wohl nicht sein.
http://gesetze-bayern.de/Content/Documen...eSupport=1