09.04.2019, 11:56
(09.04.2019, 00:56)Sophie schrieb: Du verstehst das Problem offenbar immer noch nicht. Ich erklär's dir mal:
Die Dult - egal ob Oster- oder Herbst-- beansprucht turnusmäßig den öffentlichen Straßenraum der Vogel- und Oberen Jakobermauer.
Dafür stellt der Berufsverband oder wer auch immer bei der Stadt einen Antrag, den diese genehmigt. In dieser Genehmigung steht dann der Zeitraum, in dem die Straße gesperrt werden darf und vermutlich noch einige Auflagen und Bedingungen.
So ist es auch mit der Freilichtbühne, nur dass die Stadt da selbst Veranstalter ist - inzwischen ja nicht mehr, da Staatstheater aber das tut nichts zur Sache.
Spielplan Frelichtbühne - Anordnung ab wann an den Spieltagen welche Straßen gesperrt werden und welche Umleitungen ausgewiesen.
Bei der Sperrung am Zoo ist das aber nicht so einfach, da fällen Leute vor Ort in Abhängigkeit von äußeren Umständen Entscheidungen. Das sind durchaus hoheitliche Eingriffe. Das solltest sogar du verstehen, dass da ein Unterschied ist.
(Hier noch eine 146seitge Abhandlung darüber, was du für so ganz selbstverständlich hältst https://www.degruyter.com/downloadpdf/bo...06.220.pdf )
Puh, das PDF hat's ja in sich. Ich bin immer noch erst halb durch damit. Aber es trifft genau den Punkt. Danke fürs Verlinken, Sophie!
@Klartexter: Und es bestätigt mich in dreierlei Weise, nämlich dass die Sache a) höchst komplex ist, b) explizite Rechtsgrundlagen kaum und dann nur auf Teilgebieten bis gar nicht vorhanden sind, und deswegen c) kann man solchen kühnen Konstrukten und Vorgehensweisen mit Fug und Recht äußerst kritisch gegenüberstehen. Auch der Autor ist alles andere als begeistert davon, wie das zunehmend läuft, kann man zwischen den Zeilen herauslesen. Klare Leseempfehlung, auch wenn es sehr viel Text ist, selbst wenn man den vielen Fußnoten nicht nachgeht.