09.04.2019, 08:38
Sind die Parkplätze am Zoo nicht ohnehin Privatbesitz? Dann übt der Eigentümer lediglich sein Hausrecht aus, wenn er Parkplatzanweiser beschäftigt. Möglich, dass, wenn diese Mitarbeiter schon auf der öffentlichen Straße fuchteln, diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Allerdings könnte man das mit einer unmittelbaren Gefahrenabwehr begründen. Und, zu guter letzt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Martin
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