08.04.2019, 21:05
(08.04.2019, 20:44)PuK schrieb: Es wird durch die ständigen Wiederholungen nicht besser.
Natürlich kann man bei der Stadt Augsburg eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen. Das kann z.B. jeder, bei dem die Fassade des Hauses direkt an die Straße angrenzt. Wenn es dann keine andere Möglichkeit gibt, ein Gerüst aufzubauen oder einen Kran, kann man den Gehweg oder die Straße sperren. Aber nicht einfach so, wenn es einem gerade nötig erscheint. Und genau das macht der ACO aber. Er holt sich quasi eine Generalvollmacht und entscheidet dann im Alleingang, wann der Parkplatz voll ist und die Zufahrt dazu gesperrt werden muss. Das geht so nicht.
Ich kann mir ja auch noch sechs andere suchen und einen AVOD e.V. (Augusta Vindelicorum Ordnungsdienst) gründen. Und wenn ich mir dann noch eine Vollmacht von der Stadt hole, darf ich dann auch jederzeit die Straße vor meiner Wohnung sperren, weil mich der sinnlose Parkplatzsuchverkehr nervt? Wenn die nämlich mit dem Zug kämen, dann könnten sie zu Fuß diese Stelle hier vom Hauptbahnhof aus auch in einer Viertelstunde erreichen. Stattdessen kommen sie mit dem Auto und suchen dann hier 15 oder 20 Minuten nach Parkplätzen, die es nur ganz kurzeitig (weil sie sofort wieder von jemand anderem besetzt werden) und im Prinzip überhaupt nicht gibt. Mich wundert sowieso, dass hier das Parken für jedermann grundsätzlich erlaubt ist. Alles westlich und nördlich davon ist nur mit Anwohnerparkausweis beparkbar. Genauso sollte es auch hier sein. Wenn die sowieso nur in die relativ hochpreisige City-Galerie wollen, dann zahlen die sich nämlich nicht arm an den Parkgebühren im dortigen Parkhaus (die sogar relativ billig sind), und in dem praktisch immer Parkplätze frei sind. Stattdessen verpulvern sie wertvolle Lebenszeit und mindestens ebenso viel Geld in Form von Sprit auf der Suche nach kostenlosen Parkplätzen, die es nicht gibt, und bilden sich hinterher noch ein, Geld gespart zu haben. Und ich weiß, wovon ich rede, denn mein Vater war auch so einer. Selbst 25 Cent für eine Stunde parken wäre dem zu viel gewesen. Lieber eine Stunde rumgurken und einen kostenlosen Parkplatz suchen, von dem aus man dann noch u.U. einen Kilometer zum eigentlichen Ziel laufen musste. Aber Hauptsache war, dass er nichts fürs Parken bezahlt hatte.
Ich steige jetzt so lange aus dem Thema (nicht unbedingt aus dem Thread, in dem es ja eigentlich um den Zoo geht) aus, bis hier jemand eine Rechtsgrundlage benennt, aufgrund derer der ACO das darf. Denn vielleicht darf er das ja. Aber mir ist schlicht und einfach die Rechtsgrundlage nicht bekannt. Und nur darum ging/geht es mir.
Begreif es halt einmal, dass der ACO im Auftrag der Stadt Augsburg handelt. Ist das so schwer zu begreifen?