08.04.2019, 19:03
(08.04.2019, 17:20)Klartexter schrieb:Zitat:Im Rahmen der Ausführung von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen ist der ACO seit Jahrzehnten zuverlässiger Partner von Städten und Gemeinden im Großraum Augsburg.Einfach erst einmal informieren, dann erspart man sich das Meckern.
Von mir aus auch seit Jahrhunderten oder Jahrtausenden. Ich möchte aber trotzdem einfach die Rechtsgrundlange wissen, aufgrund derer er das ist. Mir fällt nämlich keine ein, und wenn es dafür keine gibt, dann machen es die Jahrzehnte eher noch schlimmer als besser.
Eine öffentliche Straße ist kein Privatgrundstück, auf dem man einen beliebigen Abschleppdienst beauftragen kann, Autos abzuschleppen, die man dort nicht parken lassen möchte.
Ich wiederhole: Es gibt in Deutschland kein Gewohnheitsrecht.