05.04.2019, 14:02
(05.04.2019, 12:33)Klartexter schrieb:Bei über 400 Neinstimmen kann man wohl kaum von der Stunde der Hinterbänkler reden, Serge. Die Wahl ist geheim, und ehrlich gesagt kann ich es keinem Abgeordneten verdenken, wenn er oder sie angesicht der Auftritte diverser AfD-Abgeordneter im Bundestag keinen aus der Truppe für wählbar hält. Man kann auch niemand zwingen, gegen seine Überzeugung zu stimmen.
Ach so … aber die Führungsspitzen der meisten anderen Parteien hatten schon eingesehen, dass ihnen dieses Blockadeverhalten schadet und wollten auch, dass diesmal die vorgeschlagene Kandidatin gewählt wird.
Es ist halt so schwer mit der Demokratie, wenn diejenigen, die sich als lautere Protagonisten derselben sehen, diese je nach Bedarf ganz ganz weit oder ganz ganz eng auslegen oder der einfach ignorieren.
Wie heißt es so treffend in dem Kommentar?
Zitat:Aber die vom Bundestag selbst aufgestellten Regeln sehen nun einmal vor, dass jede Fraktion im Präsidium des Bundestages mit einem Vizeposten vertreten ist.
Das kann man doch nicht außer Kraft setzen, bloß weil die AfD das damals nicht mit beschließen konnte. Was ist denn das für ein Demokratieverständnis?!
Erinnert mich rechtlich gesehen - bloß in genau die andere Richtung - an das Außerkraftsetzen der Schulpflicht bei den Freitagdemos. Durch Direktoren und Eltern.