30.03.2019, 12:46
(30.03.2019, 12:43)Martin schrieb: Warum denn einfach, wenn es kompliziert auch geht, gelle? Wer aus medizinischen Gründen selbst für eine Spende nicht geeignet ist, darf trotzdem Spenderorgane empfangen. Eine "Schuldfrage" für diese Situation (z.B. HIV etc.) steht nicht zur Debatte. Das mit den Berufsgenossenschaften ist ein anderes Übel. M. E. das gleiche Übel wie bei den Privatversicherungen, die sich regelmäßig aus der Haftungs- und Zahlungspflicht erfolgreich "herausprozessieren". Aber damit schweifen wir zu sehr vom Thema ab.
Martin
Sorry, aber das mit dem unverschuldet kam von Ihnen, ich hatte lediglich die dann entstehende Problematik aufgezeigt.