24.03.2019, 15:21
(24.03.2019, 14:26)EvaLuna schrieb: Und nicht vergessen: Die Leute, die tatsächlich keinen Fernseher und kein Radio zu Hause haben, schauen ja niemals Sendungen des ÖR über den PC/Smartphone in der Mediathek oder bei youtube an!
Der ÖR sei bitte eine reine, dafür aber solide Nachrichtenanstalt. Das ist im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge für seine Bürger steuerfinanziert.
Alles andere dürfen andere machen und auch gerne benutzen, ob für Geld oder nicht, weil werbesubventioniert. Wer die beworbenen Produkte kauft, zahlt indirekt die Sendung, ob er sie 'benutzt' hat oder nicht. Wenn eine außerstaatliche Medienanstalt Geld für Zugangsberechtigung nimmt - selbstverständlich.
Ich halte die Zwangsbeglückung und den Kostenanspruch des ÖR für anmaßend und widerrechtlich, BVerfG hin oder her. Das Richterpersonal darbt nicht, auch dann nicht, wenn es die Grundzüge menschlichen Daseins skizziert und von Larifari zu trennen sich bemüht.