24.03.2019, 12:51
(24.03.2019, 12:30)forest schrieb: Bei den Rundfunkgebühren zahlt der Nichtnutzer den Schmarrn, den er nicht sehen und hören will trotzdem, weil es angeblich andere wollen. Da maßt sich die GEZ an, aus dem Sollen ein Wollen und damit einen Zahlungsanspruch konstruieren zu dürfen. M.E. ist das verfassungswidrig.
Nein forest, so ist es eben nicht! Sie zahlen für ein Angebot, das Sie vollumfänglich nutzen können - aber nicht nutzen müssen! Wo können Sie für 60 Cent am Tag soviel Musik, wie Sie wollen, hören? Wo können Sie für 60 Cent am Tag Dokumentationen, Spielfilme oder Nachrichten ansehen? Dass die Gebühr verfassungsgemäß ist wurde längst mehrmals vom Verfassungsgericht bestätigt.