08.03.2019, 16:47
(08.03.2019, 15:15)EvaLuna schrieb: Mal ein Beispiel wie sich Gehaltserhöhungen/Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld, Boni, Überstunden etc.) bei Einkommen um den Spitzensteuersatz auswirken:
56.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen / St.Kl. I oder IV / ohne Kirchensteuer/ ohne Kinder /ohne persönliche Absetzungsbeträge
= 11.316 Euro Steuer gesamt inkl. Soli = 20,2 %
+ 4000 Euro Sonderzahlungen = 12.825 Euro Steuer gesamt inkl. Soli = 21,2 % *
Somit fallen auf die 4000 Euro 1509 Euro Steuern an = 37 % anstatt 20,2 % (auch keine 42 %, obwohl über dem Grenzsteuersatz!
Aber bei der Jahresgesamtsteuer macht das nur 1 % mehr Steuern aus vom Bruttoeinkommen! Ist das jetzt so schwer zu verkraften?
* In der Grundtabelle steht bei 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 27 % Durchschnittssteuersatz mit 16.419 Euro Steuern + 903 Euro Soli. Somit nicht relevant, da man das ja erst in der Steuererklärung ermitteln kann und es sich nicht um das Brutto-Jahreseinkommen handelt, das ja immer höher ist.
Die Grundtabelle nutzt der Steuerberater und das Finanzamt, aber i.d.R. nicht der Steuerpflichtige!
Nochmals: von 4000 Euro Sonderzahlungen muss gerade mal 1 % mehr Steuern vom Jahreseinkommen 60.000 € bezahlt werden. Das sind nach Adam Riese 600 Euro = 15 % von der Sonderzahlung.
Wie kommen Sie denn auf eine Steigerung von 30 auf 42 % auf die Sonderzahlung?
Selbst wenn die 4000 Euro extra in einem Monat fließen, wird das bei der Steuererklärung ausgeglichen! Bei 8.666 € liegt die Steuerbelastung auch nur bei 30 %. Nur in diesem Monat!