08.03.2019, 15:31
(08.03.2019, 15:18)messalina schrieb: Ja, danke! Ich bin jedenfalls froh dass ich jetzt weiß dass von der nächsten Gehaltserhöhung doch nicht gleich die Hälfte wieder abgeht, das hatte ich bis jetzt wirklich geglaubt. Den Soli und die Kirchensteuer muss man aber auch noch irgendwie mitrechnen, gedanklich.
Ich habe alles mit Soli, aber ohne Ki.St. gerechnet, da die Rechner meistens so voreingestellt sind und die Hälfte ja keiner Kirche mit Steuerpflicht mehr angehört.
Und natürlich darf man die SV-Abgaben nicht vergessen, also hat man im Schnitt ca. 30-40 % Abgaben je nach Einkommen eben.
Wenn man Sonderzahlungen bekommt, sollte man immer eine Steuererklärung machen, auch wenn man sonst nichts abzusetzen hat, weil dann durch die Jahressteuer i.d.R. wieder was erstattet wird.
Wenn man noch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Krankengeld oder sonstige Sozialleistungen erhält, muss man sowieso
eine Steuererklärung abgeben. Nicht alles ist steuerpflichtig, aber fließt in den Progressionsvorbehalt, somit ist der Steuersatz etwas höher.
Gerade Arbeitslose, die z.B. 6 Monate gearbeitet haben und 6 Monate ALG I oder II bezogen haben (oder auch Krankengeld) bekommen ordentlich was raus, weil das als Einkommen nicht steuerpflichtig ist.