06.10.2018, 13:36
(06.10.2018, 12:29)messalina schrieb: Ich verstehe nicht, was ist da jetzt so Besonderes daran? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif]
Staaten, die das Abstammungsprinzip anwenden:
Deutschland
Dass Sie zur Unterstützung Ihrer naiven Fragen immer alberne, scheinheilige Smileys benötigen,
ist halt ein Zeichen, dass Sie sich "unschuldig" hinstellen wollen. Ihre Fragen weisen überdeutlich auf Ihre Gesinnung hin.
Die WIKI-Darstellung könnnen Sie einstampfen, zumindest in der Darstellung USA/Kanada unvollständig.
Dort gelten beide Möglichkeiten der Staatsangehörigkeit.
Das Kind deutscher Eltern, in USA/K. geboren, hat zunächst beide Staatsangehörigkeiten,
muss sich mit Volljährigkeit, sowohl nach dt., als auch amerik./kanad. Recht für eine der beiden entscheiden.
USA: Eine Deutsche, die einen Amerikaner heiratet, behält zunächst die dt. Staatsangeh.,
kann nach schwieriger Prüfung, u.a. sowohl zur amerik. Geschichte, als auch einer anspruchsvollen Sprachprüfung,
die amerik. Staatsbgsch. erlangen, verliert automatisch die deutsche.
Voraussetzung dafür ist jedoch vorher schon, dass der Antragsteller eine "familienbasierte greencard" "gewonnen hat",
die ebenfalls pro Steuerjahr im Losverfahren erlangt werden kann.
Über die Zulassung zur vorgenannten Prüfung entscheidet ebenfalls ein bundesweitetes Losverfahren.