12.09.2018, 19:34
(12.09.2018, 15:24)PuK schrieb: Wenn ich ein Gerücht deutlich als Gerücht kennzeichne, wie ich es dort zweifellos getan habe, dann verbreite ich doch nicht dieses Gerücht.
Ach nein? Was tust Du denn dann? Es ist schietegal, ob Du das als Gerücht kennzeichnest - was Du im übrigen nicht gemacht hast - oder nicht. Sobald Du das Gerücht im Forum einstellst, verbreitest Du es auch. Da helfen auch keine noch so absurden Begründungen.
Es macht für mich auch einen Unterschied, ob ein Verfahrensunbeteiligter hier schreibt: "Angeblich sollen die Männer usw" oder ob ein Polizeibericht zitiert wird: "Nach Angaben der Polizei sollen die Männer usw". Ersteres ist schlicht und ergreifend eine unbewiesene Tatsache und somit ein Gerücht. Nichts anderes stand in Deinem Beitrag. Gegen ein zitieren einer Polizeimeldung gibt es wenig zu sagen, auch wenn natürlich bis zu einer Verurteilung auch für Migranten die Unschuldsvermutung gilt. Aber eine Polizeimeldung gründet sich auf Fakten und Ermittlungen, nicht auf Phantastereien ahnungsloser Außenstehender.