20.08.2018, 10:47
(19.08.2018, 23:57)PuK schrieb: 1. Das weiß ich nicht, bzw. weiß ich nur folgendes: .........
Eine neutrale Sicht finde ich aber in der "normalen" Presse nicht. Ich finde ehrlich gesagt praktisch nichts mehr über dieses Gesetz, seit es in Kraft ist. Sonst müsste ich ja auch nicht relativ abseitige Quellen verlinken. .....
2. Mir persönlich kommt es halt rechtsstaatlich gesehen ziemlich bedenklich vor, dass die Exekutive ohne die Judikative über die Dauer einer Inhaftierung entscheiden kann, die zudem noch potenziell unbegrenzt ist. ........
........
3. Aber im Grunde gehört das PAG in die Mülltonne, denn es widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien grundlegend, und zwar gleich auf mehrfacher Ebene, s.o. "Nulla poene sine lege" käme auch noch dazu. Inhaftierung ist Strafe oder Sicherung (bei Untersuchungshaft), aber dann muss es auch verboten sein, ..
bla bla bla
Falsch, total falsch!
1. Dieses Wissen kannst du in die Mülltonne treten (deine Worte).
Die Verbreitung der Unrichtigkeiten ist vorsätzlich und wird von Gegnern des PAG forciert zur Verunsicherung der Bürger
und du lässt dich vor den Karren spannen, bist gar Mitinitiator?
Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), das zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 kannst du hier nachlesen
2. Diese Behauptung ist absolut falsch, wird bewusst falsch verbreitet.
Die Befugnisse der Bayerischen Polizei stehen abschließend im Art 11 ff (s.o.), kannst ja nachlesen.
Nur so viel: Eine festgehaltene Person ist in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen frei zu lassen,
wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist.
In der richterlichen Entscheidung ist die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen.
Sie darf nicht mehr als drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden.
3. Das so klug zitierte "Nulla poene sine lege"
wird durch das PAG in keiner Weise berührt, gar ausgesetzt!
Schlaue Zitate haben keine Allgemeingültigkeit, in diesem Fall ist ´s halt ein Elaborat (kommt auch aus dem Lateinischen.)
Und wenn lateinische, schlaue Zitate gepostet werden, gehe ich vom Leseverständnis auch für deutsche Gesetze aus!
Aber ich weiß, du liest meinen Senf nicht.
Trotzdem ich habe diesen ins Forum gestellt, damit deine Unwahrheiten berichtigt werden.