19.08.2018, 23:57
(19.08.2018, 22:26)Der Seher schrieb: Okay, das ist die Geschichte aus Sicht der kommunistischen Partei.
Wie ist die Sicht von Seiten der Polizei und wie ist die neutrale Sicht?
Das weiß ich nicht, bzw. weiß ich nur folgendes: Die Polizei verhält sich ganz still, denn die Polizei fordert ja ständig mehr Eingriffsrechte und weniger Bürger- und Grundrechte, und das hat sie nun bekommen. Kein Wunder also, dass sie sich nicht beschwert.
Eine neutrale Sicht finde ich aber in der "normalen" Presse nicht. Ich finde ehrlich gesagt praktisch nichts mehr über dieses Gesetz, seit es in Kraft ist. Sonst müsste ich ja auch nicht relativ abseitige Quellen verlinken. Die Mainstreammedien interessieren sich nicht in dem Maß für das Thema, wie es ihre Aufgabe wäre. Schade. Aber so kommt es eben, dass ich auf das Wochenblatt der DKP verlinken muss, um überhaupt auf irgendetwas verlinken zu können.
Mir persönlich kommt es halt rechtsstaatlich gesehen ziemlich bedenklich vor, dass die Exekutive ohne die Judikative über die Dauer einer Inhaftierung entscheiden kann, die zudem noch potenziell unbegrenzt ist. Auch ist der Rechtsweg für den inhaftierten Gefährder massiv eingeschränkt. Etwa dadurch, dass die Polizei, anders als im Vorfeld eines Strafverfahrens, Ermittlungsakten nicht an Anwälte herausgeben muss. Das macht eine sinnvolle Verteidigung effektiv unmöglich für den Anwalt. Was soll der machen, wenn er nicht einmal weiß, was konkret der Vorwurf ist?
Zumindest diese Fehler gehören korrigiert, und ich hoffe, dass es möglichst bald ein Gerichtsurteil einer höheren Instanz dazu geben wird. Denn wie gesagt, rechtsstaatlich ist das nicht mehr, und wenn sie sowas in Polen einführen oder der Erdogan macht das, dann regen sich bei uns alle zurecht auf. Dann sollte das natürlich erst recht nicht in Bayern passieren.
Im Grunde gehört das PAG in die Mülltonne, denn es widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien grundlegend, und zwar gleich auf mehrfacher Ebene, s.o. "Nulla poene sine lege" käme auch noch dazu. Inhaftierung ist Strafe oder Sicherung (bei Untersuchungshaft), aber dann muss es auch verboten sein, was der Inhaftierte getan, geplant oder vorgehabt hat. Aber der Gefährder hat es ja noch gar nichts gemacht oder versucht, man kann ihm nicht einmal eine Planung oder Vorbereitung nachweisen, sondern er steht nur im Verdacht der Polizei, dass er so etwas in näherer oder fernerer Zukunft einmal versuchen könnte. So etwas Fadenscheiniges darf hier bei uns nie und nimmer als Grund ausreichen, jemanden einzusperren. Sonst sind wir nicht mehr besser als die letzte südamerikanische Bananenrepublik, oder auch (jetzt hagelt es gleich wieder haufenweise Godwin-Punkte) nicht besser als Deutschland nach der Reichstagsbrandverordnung, als die Gestapo jeden ohne Grund in "Schutzhaft" nehmen durfte.
Das Problem mit den Gefährdern, die es zweifellos gibt meiner Meinung nach, muss man anders angehen als mit diesem PAG.