07.08.2018, 23:04
(07.08.2018, 22:46)Serge schrieb: Wahrscheinlich hätten sie den Buben noch umbringen müssen
Naja, die Mutter hatte ja keine Vorgeschichte in der Richtung. Und er wollte die Sicherungsverwahrung und hat sie durch seinen Verteidiger beantragen lassen. Beide waren sie in vollem Umfang geständig und haben durch ihre Geständnisse dem Jungen eine weitere Traumatisierung erspart, weil er nicht im Prozess alles noch einmal erzählen musste.
Du musst Geständnisse in gewissem Rahmen würdigen oder "belohnen" als Richter. Ganz einfach, weil sonst niemand mehr irgendwas gesteht.* Und du musst natürlich auch die Vorgeschichte der Angeklagten berücksichtigen, was ja schon bei ganz kleinen Straftaten anfängt. Wenn jemand einmal schwarz fährt, passiert ihm gar nichts, außer dass 60 € weg sind. Wenn einer 50 Mal in drei Jahren schwarz fährt, dann kann es durchaus sein, dass er deshalb eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommt.
Aber vor allem die Springer-Zeitungen spielen natürlich heute wieder das gesunde Volxempfinden. Ich hab's auch gelesen, aber lass dich doch von so etwas nicht in deinem Rechtsempfinden beeinflussen.
Mit "wahrscheinlich hätten sie ihn umbringen müssen" hast du aber recht. Darauf stünde lebenslänglich, weil das Mord gewesen wäre. Aber auf die Straftaten, die sie begangen haben, stehen nun mal maximal 15 Jahre. Das kannst du jetzt gut oder schlecht finden, aber es ist so.
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* Es ist in dem Fall sogar noch ein bisschen komplizierter. Sie haben zwar gestanden, aber es gab auch ohne Geständnisse genügend Beweise in Form von Filmen. Deshalb ist das Urteil auch nicht so weit unter der Höchststrafe wie es sein könnte, wenn es diese Filme nicht gäbe.