15.11.2016, 20:26
(15.11.2016, 20:13)messalina schrieb: Genau an das habe ich auch gleich gedacht? Asyl ist höchstens auf 3 Jahre befristet, dann müssen die wieder heimgehen. Bei subsidiären Flüchtlingen ist es nur 1 Jahr. Wer hier nur studieren und arbeiten will, soll einfach nicht mehr kommen oder sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln für Auslandsstudien und Green Cards halten, andere müssen das doch auch? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]
Ja, dass du willst, dass die alle wieder gehen, wissen wir ja schon aus deiner Signatur. :rolleyes:
>>Von der Schutzart hängt auch ab, wie lange ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf. Erhält ein Flüchtling Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder Artikel 16 Grundgesetz, geht damit eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre einher. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Entscheidend ist dann, dass der Flüchtling ohne staatliche Hilfe auskommt und nicht straffällig geworden ist.
Erfüllt er die Kriterien, darf er unbefristet in Deutschland bleiben. Bei einem subsidiären Schutz gilt die Aufenthaltserlaubnis nur ein Jahr, sie kann aber um zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein Abschiebeverbot wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Bei den letzten beiden Schutzarten kann die unbefristete Niederlassungserlaubnis nach sieben Jahren erteilt werden. Um auf diese Zeit zu kommen, müssen die Flüchtlinge sogenannte Folgeanträge stellen und sich damit mehrmals dem Asylverfahren unterziehen. <<
http://www.planet-wissen.de/geschichte/m...n-100.html
@PuK
Auch wenn du es nicht glauben magst, wir haben ein demographisches Problem.