02.07.2018, 20:16
(02.07.2018, 20:05)Lueginsland schrieb: A Gsellschaft is es schon, aber von der steht im GG nix, selbst wenn man den Amtseid zerpflückt.
´s hat halt die Kraft zur Schadensabwehr nicht gereicht.
Nein, anders. Da hilft das GG ausnahmsweise nicht, in dieser Regierungsfrage, die eigentlich gar nicht vorkommen sollte.
Wir befinden uns da im ganz allgemeinen StGB. Ich hab's nur "Durchgriffshaftung" genannt, wissend, dass die Bezeichnung nicht zutrifft, aber um die Diskussion in die richtige Richtung zu lenken.
Sie ist, sobald sie ihre Befugnisse als Bundeskanzlerin überschreitet oder missbraucht, als Privatfrau unterwegs, wie jedermann. Und das kann heftig werden, wenn sie jetzt nicht langsam mal aufpasst. Sie haftet dann nämlich mit ihrem Privatvermögen. Ich würde mir das an ihrer Stelle gut überlegen, ob ich Pfarrerstochter bleiben will oder lieber aus der Kirche austrete. Der Pfarrer hat nämlich wenigstens den Klingelbeutel, eine Bundeskanzlerin, die einen Milliardenschaden verursacht hat, hat nichts. (Und das wäre besser in dem Fall, wenn man nichts hat. Denn so viel ist im dicksten Klingelbeutel nicht drin.)
Ja, und das kann man dann noch weiterdenken. Das zerfällt dann immer in einen strafrechtlichen und einen zivilrechtlichen Prozess. Der geht dann nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht im BGB. Da bleibt jedenfalls kein Auge trocken, wenn es soweit kommen sollte. Ich weiß halt nur nicht, ob Pfarrerstöchter immer so weit denken, das ist das Problem. Ich kann das schlecht einschätzen.