14.06.2018, 01:40
Zitat:Eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes teilt auf Anfrage mit, es könne „nicht nachvollzogen werden“, wie Hess die Zahlen berechnet habe. „Diese Zahlen gehen nicht aus der bundesweiten PKS hervor“. Überhaupt sei ein Vergleich von Tatverdächtigen unter „Deutschen“ und „Flüchtlingen“ pro 100.000 Personen nicht möglich. In der Kriminalstatistik gibt es keine „Flüchtlinge“, sondern „Zuwanderer“ mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. Für eine Vergleichsrechnung wäre das kein Problem. Man könnte die Tatverdächtigen unter diesen Personen zusammenzählen. Für eine Berechnung der Tatverdächtigen pro 100.000 Personen und einen Vergleich mit den Deutschen müsste man diese Summe aber mit einer Gesamtzahl ins Verhältnis setzen. Und diese existiert nicht.
So verbiegt die AfD die Polizeiliche Kriminalstatistik
Eigentlich ist das längst hinreichend bekannt, aber manche können nicht mal das kleine 1x1, aber wollen einem etwas über Mathematik erzählen.