08.06.2018, 14:19
(08.06.2018, 13:23)PuK schrieb: Ich hoffe mal, alle die sich so übers Drei Mohren begeistern, haben schon mal Art. 3 Abs. 3 GG gelesen. Falls nicht, hier bitteschön:
Und jetzt lies bitte noch, ganz entspannt, den § 130 BGB sog. Einzelnorm.
Unabhängig davon, ´s 3Mohren begeistert mich nicht = isch mr z´deier. Kann auch nicht, den kleinen Finger gespreizt, essen!