02.06.2018, 10:19
(02.06.2018, 10:14)PuK schrieb: Nein, natürlich nicht sicher, weil das Gesetz ein völlig unübersichtlicher Schrott ist.
Man müsste da immer abwägen, das ist in der Praxis gar nicht möglich, wenn ich halt jetzt filmen muss, um das noch draufzukriegen. In solchen Situationen bleibt keine Zeit für lange und komplizierte Rechtsgüterabwägungen. Entweder man filmt, im Zweifel unrechtmäßig, oder eben nicht.
Nur, weil der auf dem Video Dargestellte etwas falsch gemacht hat, ist kein Freibrief. Das sah man ja an den Dashcams. Selbst wenn man den eindeutigen Beweis auf Video hatte, dass man gerammt wurde und somit nicht am Unfall schuld war, brachte einem das bis neulich gar nichts, weil die Gerichte solche Aufnahmen einfach nicht zur Kenntnis nahmen.
Es werden zur DSGVO noch sehr viele Gerichtsentscheidungen ergehen müssen, bis man weiß, wie das alles auszulegen ist.
Ich stimme Dir in allen Punkten zu.