02.06.2018, 10:05
(02.06.2018, 09:19)PuK schrieb: Naja, selbst wenn du dich nicht so gut mit ihr verstehen würdest, dürftest du den "Überwuchs" abschneiden. Das steht im BGB. Was ich aber dort nicht und auch in keinem Kommentar dazu gefunden habe, ist eine Antwort auf die Frage, ob man die abgeschnittenen Zweige dann selbst entsorgen muss oder sie zurück über den Zaun aufs Nachbargrundstück werfen darf, wo sie ja auch herkamen.
Abgeschnittene Zweige und Äste entsorge ich selbst wegen der Nachbarschaftspflege. Müssen täte ich das nicht - rein rechtsgefühlsmäßig. Heuer im Herbst - habe ich der Nachberin schon freundschaftlich geraten gebeten, kommt das weg, weil, weil, weil sonst sie oder ihr vielleichtiger Grundstücksnachfolger wegen der langen Duldung durch mich weitere Duldungsrechte daraus ableiten könnte. Es ist nie schlecht darüber etwas fallen zu lassen, was der Kadi dazu sagen könnte.
Das BGB ist weitgehend nicht verkehrt, Auslegungsfrage und Kausalitäten > die Äste sind in meinen Besitz 'gewachsen', sogar deren Eigentümer bin ich geworden, aber sie hängen an dem Baum, der nicht auf meinem Grund steht. Woher kommen sie also? Von dem, der sie wachsen ließ > Ursache und Wirkung > der liebe Nachbar entsorgt, was er verursacht hat, tät ich sagen.