09.05.2018, 13:22
(08.05.2018, 19:18)SilverSurfer schrieb: Schön ist auch das die Frommbach bestimmt über was in der Öffentlichkeit nicht diskutiert werden soll.
Irrtum deinerseits, man muss nur einfach den ganzen Artikel lesen, dann weiß man auch den Grund.
Zitat:Die Ermittlungsbehörde bezieht sich auf Paragraf 201a des Strafgesetzbuches. Dieser soll davor schützen, unerlaubt in der Wohnung oder hilflosen Situationen aufgenommen zu werden. Aufnahmen, die dem Ansehen schaden. Auch ihre Weitergabe ist verboten. Mit dem vor drei Jahren erweiterten Paragrafen sollen Cybermobbing und Kinderpornografie eingeschränkt werden.
Und das ist der Paragraf: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html